Selbstständigkeit: Freiberufler oder Gewerblicher Unternehmer?

Welche Option ist die Richtige für mich?

Wenn es um die Selbstständigkeit geht, stehen verschiedene Optionen zur Auswahl, wie du tätig sein kannst oder musst. Es gibt klare Vorgaben, wann du freiberuflich arbeiten kannst und wann ein Gewerbe notwendig ist. Erfahre hier alles Wichtige zu diesem Thema

Inhaltsverzeichnis

Die Unterschiede

Es ist wichtig, zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit zu unterscheiden, da einige Besonderheiten für freie Berufe gelten. Als Freiberufler brauchst du beispielsweise kein Gewerbe anzumelden. Zudem zahlst du als Freiberufler nur die Einkommenssteuer und unter bestimmten Umsätzen die Umsatzsteuer, während die Gewerbesteuer für dich keine Rolle spielt im Gegensatz zu Gewerbetreibenden. Solltest du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheiden, solltest du diese spätestens vier Wochen nach Aufnahme formlos beim Finanzamt anzeigen.

Aufgrund der Besonderheiten, die für Freiberufler gelten, ist es ratsam, gleich zu Beginn festzustellen, ob du mit deinem Business freiberuflich tätig bist oder einer gewerblichen Tätigkeit nachgehst. Dies solltest du am besten von deinem zuständigen Finanzamt klären lassen. Dabei handelt es sich nicht um eine feste Anerkennung deiner Freiberuflichkeit, sondern um die Einstufung im steuerrechtlichen Sinn. Es handelt sich um eine unverbindliche Auskunft, die vom Finanzamt erteilt wird. Für eine verbindliche Festlegung müssen sehr hohe Anforderungen erfüllt werden.

Expertentipp

Handelt es sich um eine künstlerische Tätigkeit, gilt es zu klären, ob diese als freiberuflich eingestuft werden kann oder ob dafür ein Gewerbe angemeldet werden muss. Dafür kann die Anhörung eines Sachverständigen im Zweifel hilfreich sein. Eine solche Begutachtung erfolgt beispielsweise durch den Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW). Die persönliche Arbeitsleistung zählt als wesentliches Merkmal der Abgrenzung einer freiberuflichen Tätigkeit gegenüber dem Gewerbe.

Wenn du als Freiberufler aufgrund deiner eigenen Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend agierst, führt auch die Mitwirkung vorgebildeter Arbeitskräfte nicht dazu, dass du ein Gewerbe anmelden musst. Erst recht nicht, wenn diese Arbeitskräfte ebenfalls freiberuflich tätig sind. Die eigenverantwortliche und leitende Tätigkeit darf sich nicht nur auf einen Teilaspekt deiner Praxis im Beruf erstrecken, sondern muss die gesamte Tätigkeit umfassen. Du gehst einer leitenden Tätigkeit nach, wenn du nicht nur die Durchführung der Arbeit, sondern auch die Grundzüge der Organisation festlegst. Zudem gehört dazu, dass du grundsätzliche Fragen überwachst und entscheidest, welche nach festgelegten Grundzügen ausgerichtet sind. Du bist leitend tätig, wenn du die volle Verantwortung trägst, und zwar für jeden einzelnen Auftrag.

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit einer Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Dazu kannst du deinen Steuerberater, deinen Rechtsanwalt oder das IFB, also das Institut für Freie Berufe Nürnberg, konsultieren.

Hinweis: Die freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von einer freien Mitarbeit und ist daher nicht damit gleichzusetzen.

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